KLASSE T - Landwirtschaftliche Zugmaschinen

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Voraussetzungen

  • a) 16 für bbH 40 km/h, b) 18 für bbH 60 km/h

Geltungsdauer

  • ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: nein
  • Beinhaltet Klasse: AM, L

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang der Theorieunterrichtes ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Mindestumfang der Theorieunterrichtes mit Vorbesitz einer anderen Klasse

Praktische Ausbildung

Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung – keineSonderfahrtenDie Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn diepraktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischerKraftübertragung abgelegt wird.

Preise der Ausbildung

Fahrstunde à 45 Minuten

Weitere Preispositionen

Weitere Gebühren

Behördliche Gebühren

Gebühren TÜV/DEKRA

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

    SIE HABEN EINE FRAGE?

    Telefon
    +49 (0) 151 418 131 40
    Öffnungszeiten
    Montag - Freitag: 15.00 - 20.00 Uhr