KLASSE L - Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen, selbst fahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Voraussetzungen

  • 16 Jahre

Geltungsdauer

  • ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: nein
  • Beinhaltet Klasse: Keine

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang der Theorieunterrichtes ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Mindestumfang der Theorieunterrichtes mit Vorbesitz einer anderen Klasse

Praktische Ausbildung

keine praktische Ausbildung vorgeschrieben

Preise der Ausbildung

Weitere Gebühren

Behördliche Gebühren

Gebühren TÜV/DEKRA

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

    SIE HABEN EINE FRAGE?

    Telefon
    +49 (0) 151 418 131 40
    Öffnungszeiten
    Montag - Freitag: 15.00 - 20.00 Uhr