KLASSE C1E - Klasse C1E - Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
    – der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen,   sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
    – der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen

  • a) 18 Jahre

Geltungsdauer

  • 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Klasse C1
  • Beinhaltet Klasse: BE u. T sowie D1E bei Besitz von D1

Theoretische Ausbildung

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten bei Vorbesitz Klasse C1

Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden

Preise der Ausbildung

Fahrstunde à 45 Minuten

Weitere Preispositionen

Weitere Gebühren

Behördliche Gebühren

Gebühren TÜV/DEKRA

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen

  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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    Telefon
    +49 (0) 151 418 131 40
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    Montag - Freitag: 15.00 - 20.00 Uhr