KLASSE A1- Leichtkrafträder

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
  • einem Hubraum mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ oder
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei
    denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
  • einer Leistung von bis zu 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h 

Voraussetzung

  • 16 Jahre

Geltungsdauer

  • ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: AM

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang der Theorieunterrichtes ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten

Preise der Ausbildung

Fahrstunde à 45 Minuten

Weitere Preispositionen

Weitere Gebühren

Behördliche Gebühren

Gebühren TÜV/DEKRA

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

    SIE HABEN EINE FRAGE?

    Telefon
    +49 (0) 151 418 131 40
    Öffnungszeiten
    Montag - Freitag: 15.00 - 20.00 Uhr