KLASSE A - SCHWERE KRAFTRÄDER

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW

Voraussetzungen

  • 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren

Geltungsdauer

  • ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang der Theorieunterrichtes ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Mindestumfang der Theorieunterrichtes mit* Vorbesitz einer anderen Klasse

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Mindestumfang der Sonderfahrten mit* Vorbesitz A1 oder A2

Preise der Ausbildung

Fahrstunde à 45 Minuten

Weitere Preispositionen

Weitere Gebühren

Behördliche Gebühren

Gebühren TÜV/DEKRA

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

    SIE HABEN EINE FRAGE?

    Telefon
    +49 (0) 151 418 131 40
    Öffnungszeiten
    Montag - Freitag: 15.00 - 20.00 Uhr