Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
(Fahrstunde à 45 min)
Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten.
Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der beiden Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist.
Kirchstraße 2
31634 Steimbke
Verdener Landstraße 263
31582 Nienburg/Weser
Ostlandstraße 21
31582 Nienburg/Weser
Dorfstraße 43
31637 Rodewald
Brinkstr 5
27324 Eystrup